Wenn man ein Objekt anmieten möchte sollte man bei den gemachten Angaben auch bei der Wahrheit bleiben. Wenn dem nicht so ist kann – auch Jahre später – die Fristlose Kündigung erfolgen und womöglich auch Rechtskräftig sein. So hat es das Landgericht in München in einem Fall entschieden.
Das Aktenzeichen dazu: LG München Az. 14 S 18532/08
Den ganzen Artikel findet man hier
Ärgerlich wie manche Richter entscheiden. Aber auch eine „Warnung“ an alle,
die einen Mietvertrag über falsche Angaben „erschleichen“.
Die Wahrheit zu sagen lohnt sich immer, auch wenns mal unbequem wird dabei;)