Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben

Wenn man ein Objekt anmieten möchte sollte man bei den gemachten Angaben auch bei der Wahrheit bleiben. Wenn dem nicht so ist kann – auch Jahre später – die Fristlose Kündigung erfolgen und womöglich auch Rechtskräftig sein. So hat es das Landgericht in München in einem Fall entschieden. Das Aktenzeichen dazu: LG München Az. 14 S 18532/08 Den ganzen Artikel findet man hier Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben weiterlesen

Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre?

Als Mieter hat man in Deutschland schon besondere Rechte, anders geht es den meisten Vermietern, ich selbst könnte hier ein Buch schreiben was ich schon mit Mietern erleben musste. Gleich vorweg! Es gibt auch solche Vermieter… doch wenn ich so manche Sachen lese die über den Mieterschutzbund gehen und was sich manche Mieter herausnehmen komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus. So auch dieses … Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre? weiterlesen