Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre?

Als Mieter hat man in Deutschland schon besondere Rechte, anders geht es den meisten Vermietern, ich selbst könnte hier ein Buch schreiben was ich schon mit Mietern erleben musste. Gleich vorweg! Es gibt auch solche Vermieter… doch wenn ich so manche Sachen lese die über den Mieterschutzbund gehen und was sich manche Mieter herausnehmen komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus.

So auch dieses Urteil, welches sogar vom BGH gesprochen werden musste da vorherige Richter offensichtlich vor Inkompetenz und Blindheit nur so strotzten. Mieter zahlt seinen Stromanbieter nicht und will, dass der Vermieter dafür haftet und kürzt einfach die Miete.

BGH Urteil vom 15.12.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 113/10

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7 Gedanken zu “Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre?

  1. Aufgrund vieler fehlender Gesetze in der BRD sind vielen sogenannten Richtern, sofern sie denn überhaupt legitimiert sind, und „Staats“anwälten die Hände gebunden. Die BRD ist kein Staat sondern eine Firma. Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung sind ungültig. BRD Gerichte sind lediglich freiwillige Gerichte und keine Staatsgerichte. Zudem sind Urteile ohne Unterschrift des Richters nichtig. Richter unterschreiben nicht gerne da sie bei Fehlurteilen privat haftbar gemacht werden können.

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