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Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben
Wenn man ein Objekt anmieten möchte sollte man bei den gemachten Angaben auch bei der Wahrheit bleiben. Wenn dem nicht so ist kann – auch Jahre später – die Fristlose Kündigung erfolgen und womöglich auch Rechtskräftig sein. So hat es das Landgericht in München in einem Fall entschieden. Das Aktenzeichen dazu: LG München Az. 14 S 18532/08 Den ganzen Artikel findet man hier Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben weiterlesen