Kein Versicherungsschutz bei falscher Kilometerangabe

Wenn man ein Fahrzeug, wie in diesem Fall ein Motorad, geklaut bekommt dann sollte man auch unbedingt den richtigen Kilometerstand angeben. In diesem Fall hat der Halter sich um ca. 3.000 km „verschätzt“ und somit musste die Versicherung am Ende gar nichts bezahlen.

Dies hat das Landgericht (LG) Berlin (Az 44 O 64/09) so entschieden.

Dieser Rechtstipp kann hier nachgelesen werden

4 Gedanken zu “Kein Versicherungsschutz bei falscher Kilometerangabe

  1. Wenn ihr ein Fahrzeug geklaut bekommt solltet ihr unbedingt den richtigen
    Kilometerstand angeben, ansonsten kann der Versicherungsschutz komplett
    erlöschen!

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