Wenn man ein Fahrzeug, wie in diesem Fall ein Motorad, geklaut bekommt dann sollte man auch unbedingt den richtigen Kilometerstand angeben. In diesem Fall hat der Halter sich um ca. 3.000 km „verschätzt“ und somit musste die Versicherung am Ende gar nichts bezahlen.
Dies hat das Landgericht (LG) Berlin (Az 44 O 64/09) so entschieden.
Dieser Rechtstipp kann hier nachgelesen werden
Wenn ihr ein Fahrzeug geklaut bekommt solltet ihr unbedingt den richtigen
Kilometerstand angeben, ansonsten kann der Versicherungsschutz komplett
erlöschen!
jaja, denn sie machen was sie wollen…(noch)
Du sagst es! Noch! Es rettet meinen Tag wieder einen erwachten und wissenden Menschen kennengelernt zu haben!
Ja, Versicherungen sind eigentlich legale „Wettbüros“, das muss einem einfach klar werden 🙁