Ordnungswidrige Parkscheibe in Rosa nach StVO

Es könnte so schön sein, da kauft man sich eine pinkfarbene Parkscheibe und findet es einfach nur cool und hübsch. Die Funktionen passen ja perfekt, denn es wird ja genau angezeigt, wann man sein Fahrzeug geparkt hat. Gibt es denn noch mehr Funktionen bei einer Parkscheibe? Eigentlich nicht.

Entscheidend sind jedoch zwei weitere sehr wichtige Faktoren! Zum einen ist es die Abmessung, hier sagt die StVO ganz klar: 150x110mm. Parkscheiben müssen also alle diese Größe aufweisen, auch wenn das in Italien evtl. anders sein sollte!

Wichtig ist auch die Farbe! So hat sich eine Frau unheimlich über ihre tolle pinkfarbene Parkscheibe gefreut und diese auch tatkräftig eingesetzt. Bis dann ein „spiessiger“ Beamter kam und sie dafür mit einem Ordnungsgeld belegte. In der Tat musste sie dann feststellen, dass das nicht erlaubt ist.

Ein weiterer Tipp in diesem VIdeo ist die Größe der Scheibe und was eine Parkscheibe in Wirklichkeit ist und wie das in anderen Ländern aussehen kann!

12 Gedanken zu “Ordnungswidrige Parkscheibe in Rosa nach StVO

  1. Ordnungswidrigkeiten sind mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz Artikel 57 AUFGEHOBEN.!
    Ich bin in Selbstverwaltung und die BRvD Kann mich mal was das betrifft.!

  2. Ich würde mir eine Differenzierung zwischen Deutschland und der „BRD“ wünschen.Und wer sich vor ein Freiwilligengericht stellt brauch sich nicht wundern. Sonst schöner beitrag.

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