Hund gilt als Ladung? – StVO, § 23 – RechtsTipps24.tv

Wenn man einen Hund im Auto mit sich führt, so ist dieser wie eine Ladung zu behandeln und muss richtig und sicher „befestigt“ sein. Sei es über ein stabiles Trenngitter oder über einen sachgemäßen Gurt. Kommt es zu einem Unfall und der Hund verursacht dadurch Schäden, so muss die Versicherung nicht bezahlen.

Laut dem Urteil vom OLG Nürnberg AZ 8 U 1482/93 muss der Verursacher selbst alles Bezahlen und bekommt nach StVO auch noch ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nebst 3 Punkten. Wird man angehalten und hat einen Hund nicht angegurtet, zahlt man 35 Euro und bekommt evtl. 1 Punkt in Flensburg.

16 Gedanken zu “Hund gilt als Ladung? – StVO, § 23 – RechtsTipps24.tv

  1. Auch wenn wir sie noch so sehr lieben! Im Auto müssen sie als „Ladung“
    behandelt und dementsprechend auch „befestigt“ werden!

  2. Wie ist das denn mit dem Hund im Kofferraum?
    Muss man ihn dort auch angurten?

    Habe einen älteren Hund der auch bedingt durch Angst nicht in eine Hundebox geht & auch schlecht angegurtet werden kann…
    Ist es mir jetzt unmöglich mit ihm zu reisen oder ist es okay wenn der Hund im Kofferraum sitzt?

  3. Auch wenn wir sie noch so sehr lieben! Im Auto müssen sie als „Ladung“
    behandelt und dementsprechend auch „befestigt“ werden!

  4. Doch, aber auch hier gilt, dass man sicherstellen muss, dass das Tier keine Gefährdung darstellen kann. In diesem Fall ist also eine feste Abtrennung (Trennnetz oder Trenngitter), zu verwenden.

  5. Ich finde es lustig, wie auf einem Kanal 2 verschieden Personen eine Sendung machen, wobei einer nachweist, dass die BRD kein Staat ist und diverse Gesetze de jure erloschen sind, und auf der anderen Seite Jemand anderes Tipps zu diesen erloschenen Gesetzen gibt ;:D Einfach crazy 😀

  6. hoTodi bedeutet How To Do It. hier sind etwa 400 Videotutorials, davon 11 mit Sommers Sonntag, also ein SEHR SEHR SEHR geringer Anteil am Gesamtportfolio. Aus den Tutorials soll sich jeder sein eigenes Wissen ziehen. Meine Themenschwerpunkte sind vielfältig, aber auch völlig anders gelagert als bei Sommers Sonntag. Wenn andere hier auch gerne Videos über ein Thema machen möchten, sind sie jederzeit in meinem Studio willkommen und ich unterstütze den Wissenstransfer.

  7. Hunde sind „Sachen“ nach BRD recht, ergo sind „Sachen“ auch richtig im Auto zu verstauen.
    Logischer Rückschluss Nr. 34455222-ARF998/12

  8. Ja, dem kann ich nichts hinzufügen. Ist so. Auch wenn mir der Hund der liebste Freund des Menschen ist, aber versicherungstech. ist es so….

  9. Wenigstens haben die BRDEUTSCHEN etwas mit den Tieren gemein, die sind auch nur Sachen, Dinge, also keine Lebewesen.
    Zumindest das Tiere Sachen, Dinge sind, sollte allgemein bekannt sein…

  10. es gibt so Brustgurte für den Hund. Diesen gurtet man dann an der Stange fest, wo der Ersatzreifen ist. So wird der Hund nicht herum geschleudert sollte was passieren.

  11. § 23 ist eig. Halten und Parken ^^
    Hund gilt als Sache und fällt somit als Ladung welche ordnungsgemäß gesichert werden muss.

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