Wenn man einen Hund hat, der auf dem Grundstück rumrennt und seine „Pflichten“ am Gartenzaun erfüllt, dann kann jemand, der vorbeiläuft sich leicht erschrecken und vielleicht sogar verletzen. Wer kommt aber für den Schaden auf?
Nach einem Urteil des Landgericht Ansbach, Az.: 1 S 98/92 muss der Hundehalter nicht dafür aufkommen.
Wer haftet, wenn der Hund jemanden erschrickt?
Danke für dieses Video! Wir haben ebenfalls einen großen Hund. Ich dachte der kleine wäre deiner. Dieser ist ja noch süßer!
Gerne. Meilo ist ein Pflegehund vom Tierschutz-Ohne-Grenzen. Er hat bei uns ein Zuhause bis er eine neue Familie findet. Und solange er da ist, soll es ihm so gehen, als wäre er (und ist er bisweilen auch 🙂 ) ein vollwertiger Teil dieser Familie.
den könntest du wieder hergeben?? :S :/
Du meinst den kleinen Meilo? Nur schwer 🙂
ja, die sind aber alle lieb 🙂 und wie immer, SUPER VIDEO!!
Ja sind sie 🙂 Die anderen beiden sind halt „unsere“ 🙂 Aber Meilo ist irgendwie auch ein Teil der Familie