Kein Unfall, kein Ausgleich durch Vollkasko

Dieses Mal geht es um das Thema Vollkasko Versicherung und wann diese überhaupt bezahlen muss. Wenn man einen Schaden am Auto hat ist man natürlich gerne über diese Versicherung abgesichert, doch das ist nicht immer der Fall. In diesem Fallbeispiel hat der Fahrer selbst schuld aber trotzdem keinen Versicherungsschutz.

Das Gericht in München entschied, dass hier eine mechanische Einwirkung von Aussen stattfinden muss damit es zu einem echten „Unfall“ kommt, welcher dann durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt wäre.

Dieser Tipp wurde ausgearbeitet von Premium-Rechtsanwalt.com. Details dazu hier auf der Webseite

Amtsgericht München (Az.: 343 C 11/207/11)

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Ein Gedanke zu “Kein Unfall, kein Ausgleich durch Vollkasko

  1. Da denkt man immer, man ist gut versichert und fährt am besten mit einer
    Vollkasko-Versicherung. Weit gefehlt! Auch diese muss nur begrenzt haften!

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