Dieses Mal geht es um das Thema Vollkasko Versicherung und wann diese überhaupt bezahlen muss. Wenn man einen Schaden am Auto hat ist man natürlich gerne über diese Versicherung abgesichert, doch das ist nicht immer der Fall. In diesem Fallbeispiel hat der Fahrer selbst schuld aber trotzdem keinen Versicherungsschutz.
Das Gericht in München entschied, dass hier eine mechanische Einwirkung von Aussen stattfinden muss damit es zu einem echten „Unfall“ kommt, welcher dann durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt wäre.
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Amtsgericht München (Az.: 343 C 11/207/11)
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Da denkt man immer, man ist gut versichert und fährt am besten mit einer
Vollkasko-Versicherung. Weit gefehlt! Auch diese muss nur begrenzt haften!