Und wieder ein interessanter Rechtstipp von uns. Dieses Mal geht es um das Thema Wohngebäudeversicherung, wann man unterversichert ist und we dann was bezahlen muss wenn es zum Schadensfall kommt.
Wieder haben wir uns als Grundlage und Anregung bei Anwaltsprofile bedient.
Aktenzeichen: BGH Az IV ZR 171/09
Für alle Häuslebauer und Wohnraum-Eigentümer: Prüft mal, ob ihr auch nicht
unterversichert seid. Hier ein interessantes Urteil Pro Versicherungsnehmer.
Ich versteh das nicht.
Wieso wird das auf 1914 gerechnet?
Wieso nicht aktuell?
Wenn mein Haus auf 350.000 versichert ist, dann zahle ich z.B. 50 Euro im Jahr, wenns abbrennt dann bekomm ich 350.000 Euro, egal ob mein Haus nun eine Million oder nur 200.000 Euro wert ist?!
Wert 1914 weil die Baupreise zu dem Zeitpunkt am stabilsten waren und man einen Bezugspunkt brauchte nachdem man die versicherungssumme berechnet mit dem aktuellen Baupreisindex.