Kein Versicherungsschutz bei falscher Kilometerangabe
Wenn man ein Fahrzeug, wie in diesem Fall ein Motorad, geklaut bekommt dann sollte man auch unbedingt den richtigen Kilometerstand angeben. In diesem Fall hat der Halter sich um ca. 3.000 km „verschätzt“ und somit musste die Versicherung am Ende gar nichts bezahlen. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin (Az 44 O 64/09) so entschieden. Dieser Rechtstipp kann hier nachgelesen werden Kein Versicherungsschutz bei falscher Kilometerangabe weiterlesen