Laterne direkt vor die Haustür – OVG sagt es muss geduldet werden
Und wieder ein interessantes Urteil, dieses Mal vom Oberverwaltungsgericht. Es entschied – entgegen der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes -, dass ein Hauseigentümer eine Straßenlaterne vor seinem Haus dulden muss. Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.06.2010, Aktenzeichen: 1 A 10474/10 Unser Video basiert auf dem Artikel vom Premium-Rechtsanwalt.com Laterne direkt vor die Haustür – OVG sagt es muss geduldet werden weiterlesen