Weiß noch jeder was der sog. Wiedervereinigung vorausging? Was passierte alles zwischen Mauerfall und dem sog. Einigungsvertrag. Das Jahr, in dem die D-Mark in den Osten kam und der Osten „umgebucht“ wurde…. Oder warum wurde in diesem Jahr die Finanzagentur gegründet?
Hier wieder einige Buchvorschläge auf Amazon:
ein staat hat ein volk und ein staatsgebiet, soweit klar. aber die BRD hat
eben beides nicht, denn weder Berlin noch die DDRteile sind BRD zum
zeitpunkt der sogenannten WIEDERvereinigung. Wann war BRD mit DDR je
vereint, wann wurden sie getrennt, um überhaupt WIEDER vereinigt zu werden?
Präambel = sowas, wie ein vorwort. ES GIBT KEINEN § und KEIN GESETZ, in dem
das STAATSGEBIET genannt wird, egal, ob das im momennt so behauptet wird,
daß die Pärambel genügen würde teil 1
teil2 GG ist schon dem namen nach KEINE verfassung und nun nochmal und
bitte ohne wiederholung der sachen, die im spiegel stehen könnten. bitte
juristisch und sachlich korrekt und in amtssprache DEUTSCH, denn das wäre
ja die AMTLICHE STAATSSPRACHE laut GG – oder? und ich verstehe es so eben
nicht und frage nach beweisen, nachweisen und gesetzen… ich als zimmermann
teil 3 was ich sehe und als bewiesen ansehen kann, denn das kann ich so in
einigen gesetzen lesen: die BRD ist ein verwaltungskonstrukt der besatzer,
genau, wie die DDR ein solches war. die ddr hatte ne verfassung und war
offiziell ne diktatur gut – sind unterschiede die DDR war bios 1989 ganz
offen besetzt. die sowjetischen truppen standen zum beisspiel in
oranienburg bei berlin …
und du irrst hier in vioelen punkten… juristik beruft sich auf sprache
und bedeutung der worte. siehe dazu mal die präzedenzfallangelegenheiten in
den USA und es gibt etwas, was du auch im gesetz lesen kannst: es muß
einfach und klar verständlich sein… also bitte nochmal aber sachlich
richting und juristisch einwandfrei. oder aber ganz einfach nochmal denken
gehen. das was hier ist, ist unrecht und nicht recht damit nichtig und
damit ist die BRD kein staat
bevor ich hier irgendwas aufstelle, wirst du erstmal die frage beantworten
müssen… ist so: ich habklar und deutlich formuliert und etwas von
vronherein ausgeschlossen. du kamst genau damit…blabla beweise die
legitimität der BRD und der gesetze selbiger wenn du das gemacht hast, dann
gibt es meine antwort auf deine frage. so einfach ist das. du hast es so
gefordert und nun halte ich mich dran 😉
ich habe mehrmals den staat brd und damit die rechtmäßigkeit der gesetze
dargestelt, du bist scheinbr mit punkten davon nicht zufrieden, willst die
aber nicht benennen und nicht belegen. so kommen wir nicht weiter, nur
fordern und dann sagen, „ne, ist nicht so“ ohne konsturktives bringt
nichts…
prä ambel – vorwort ODER einleitung es kommt von voran gehen rpä = vor w w
w.dwds.de/?kompakt=1&qu=Pr%C3%A4ambel
das vorwort hat nicht unbedingt etwas mit der rede oder dem vortragenden
tun. das kann auch ein anderer halten und über ein ähnliches thema oder ein
ganz anderes. gern verfährt man so zum karneval – eine büttenrede ist die
vorrede zur nächsten. dein vergleich hinkt gewaltig wo ist der § mit dem
geltungsbereich? WOOOOOOOHOOOOOOOO? ist das ab 1990 nicht mehr nötig? kann
jetzt jeder gesetze schreiben, wie er will? lassen wirs einfach. du willst
und kannst nicht! gehab dich wohl
liefer die § und §§ und ob das legal zu stande kam mehr will ich nicht…
steht da aber alles schon… da du dich verweigerst: gehab dich wohl und
den rest schreib per mail oder in meinem forum. das hier ist eh nur je 500
zeichen… also bis denn dann tschö mit ö
von vorwort oder vorrede sprichst bisher nur du und auch wenn du es gerne
hättest und deine eigene quelle aufzeigt, dass die präambel eben kein
vorwort ist, behauptest du es nach wie vor? glaubst du deinen eigenen
quellen selber nicht? es braucht keinen § mit einem geltungsbereich (dass
ganze GG hat übrigens keinen einzigen § ^^) der geltungsbereich eines
gesetzes muss nicht in einem gesetz selber stehen, sondern ist automatisch
das aktuelle staatgebiet… *wiederhol*
Präambel ist ein Vorwort. Der P. wird keine unmittelbare
Rechtserheblichkeit beigemessen. Könnt auch „Currywurst & Pommes“
drinstehen. Wer Art. 133 GG lesen kann, ist klar im Vorteil:
„Rechtsnachfolger einer Verwaltung“. Nur Empfänger von Silberlingen (heut
reicht schon bedrucktes Papier) dichten hier ein Völkerrechtssubjekt daraus.
Der Begriff Vorwort ist unzutreffend, Präambel ist eine „(feierliche)
Einleitung, besonders eines Gesetzes, Staatsvertrages“. Aber wenigstens
wird schon nicht mehr bestritten, dass es ein Teil des GG ist. ^^ Zur
Rechtserheblichkeit würde ich mich über eine Erläuterung freuen.
Ich schrieb: Richtig recherchieren bitte! Das meinte ich auch so!
bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/10_volkskammer
Am 22.08.1990 war die 30. Volkskammertagung und nicht wie Wiki schreibt am
23.! Alle Quellen von Bundestag bis YT bestätigen den 22.! Die letzte
Volkskammersitzung war am 2. Oktober 1990 als Festsitzung im
Staatsratsgebäude durchgeführt worden, ohne jegliche Beschlussfassung, mehr
Fete als Sitzung! Mit dem Beitritt am 22.08. musste die VK aufgelöst werden.
Quelle der Definition ist DWDS, also die Berlin-Brandenburgische Akademie
der Wissenschaften, imo aktueller als ein Duden aus dem Jahre 1924 😉
Das GG ist ja auch keine Verfassung, sondern ein alliiertes
Verwaltungsrecht. Weder Adenauer noch die Alliierrten (ich bin zeitlich vor
1990) behaupteten das Gegenteil. Zum Geltungsbereich BVerwG im Urteil I C
74/61 am 28.11.63 – Leitsatz: „Eine Landschaftsverordnung, die den
räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem
verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine
nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das
Rechtsstaatsprinzip“
Wieso sollte eine Völkerrechtssubjekt nicht in die „Rechte und Pflichten
der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ eintreten können?
Gerade die Möglichkeit Rechte und Pflichten tragen zu können ist doch eine
Eigenschaft eines Rechtssubjekts? Was ist eine Verwaltung? Denke Tante Wiki
hat da eine recht gute Definiton für…
„Am 23. August 1990 trat die DDR mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 der
Bundesrepublik bei (gemäß nach Art. 23 GG a.F., siehe Einigungsvertrag),
und die Volkskammer löste sich auf.“ <----- aus Wiki, weil du denen ja mehr glaubst, den falschen 23. hatten wir schon durch, aber der Wiki Autor zieht sein Ding durch. Quelle: wikipedia.o r g/wiki/Volkskammerwahl_1990 So steht es überall, denn nach DDR Wahlrecht musste eine Auflösung der VK max. 45 Tage vor Neuwahlen erfolgen. 22./23. - 02.10.= 41 Tage
Das ist unlogisch.Entweder hat die V. den Geltungsbereicht der ganzen
Stadt, oder für best. Bereiche/Straßen/Abschnitte. In JEDEM Fall wird ein
Geltungsbereich angegeben. Entweder direkt (A, B, C) oder in Bezug auf ein
übergeordnetes Gesetz, auf welches sich die Behörde in ihrem
Verordnungserlasskompetenzbereicht gen. bezieht.
Nochmal und langsam, die Verordnung insgesamt gilt für die ganze Stadt. Ein
Teil der Verordnung, in der etwas spezielles geregelt ist, gilt in den
Straßen A, B, C (bsp. Bebauung nur mit freistehenden Einfamilienhäuser),
ein anderer Teil, gilt für die Straßen D, E, F (da bsp. nur Bebauung mit
Häusernblocks mit mind. 100 Wohneinheiten). Jetzt klarer?
Ich habe eben im Netz beides gefunden, seltsamerweise sogar den 28.08.1990.
Da schaue ich morgen einfach in meine Gesetzessammlung auf Arbeit, wenn
nicht anders nehmen wir das arithmetische Mittel, also den 24.08.1990,
typisch Bananenrepublik.
Ab 01.07.1957 gilt auch im Saarland das GG. Woher „weiß“ das GG, wo es
gelten soll und wo nicht und ab wann ? – Über den unabdingbar notwendigen
Geltungsbereich.
Ne, das macht mich nicht stutzig, alle Beschlüsse müssen notariell
überprüft werden usw. und können erst Gesetzeskraft in der Zukunft
entfalten,.. die verschiedenen Beschlusstage im Netz sind nicht normal. Von
Wirkung zum 22./23. hat ja gar keiner was gesagt, jeder kennt doch den Tag
des Wirksamwerdens als Feiertag. Deshalb schrieb ich dir die Frist des DDR
Wahlgesetzes ja hin, 45 Tage bei Auflösung. Alles korrekt gelaufen, nur
eben als Anschluss der DDR. Hmmm……der 28./29.08. im Netz, wieso?
Welche Teile der Verordnung welche Bestimmungen oder Auswirkungen auf best.
Straßen, etc. haben oder nicht, hat doch nichts mit dem Geltungsbereich zu
tun. Hier werden 2 versch. Dinge verwechselt !
Ich bin juristisch nicht fit genug um zu sagen, ob dass Eintreten in die „Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ gleich eine Rechtsnachfolge (def. Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere) ist…
Verwaltung allegemein ist gesetzlich nicht definiert.
Hingegen die „Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ sollte defnierbar gewesen sein, genauso wie die Rechte und Pflichte die diese damals hatte.
Im Volkskammerbeschluss steht der 22.08. drin, die Präsidentin Bergmann-Pohl hat aber wohl erst am 23.08. unterzeichnet wie in archive.org steht. Ist nun die Uhrzeit der Volksvertreter maßgebend, oder die Unterschrift der Vorsitzenden??? Mist das ich nicht vorbestraft bin, dann wüsste man sowas. Kohl hat logischerweise auch am 23.08. das Ergebnis erhalten, Günter Krause sprach am 22.08. von dem „historischen Moment“ vor der Presse. Viele Köche verderben den Brei…..
Dann lesen Sie bitte Ihr Ausgangsurteil nochmal durch, genau der von mir beispielhafte Fall wird da eben gerügt, nämlich der „…räumlichen Geltungsbereich [des] Veränderungsverbotes…“. Also nicht der Geltungsbereich der gesamten Verordnung, sondern nur „…räumlichen Geltungsbereich [des] Veränderungsverbotes…“, welcher nur ein oder mehrere Teilgebiete des gesamten Geltungsbereich der Verordnung ist!
Dafür, das du „juristisch nicht fit genug“ bist, machst du aber ganz schön dicke Backen. ;o)
Richtig, der gesamte Geltungsbereich der Verordnung ist die Stadt. Darüber hinaus gibt es räumliche Geltungsbereiche innerhalb der Verordnung, in der bestimmte Sachen nur für bestimmte Orte gilt. Das Gericht stellt fest, dass der räumliche Geltungsbereich für jeder einzelne Regelung für jeden bestimmten Ort innerhalb der Verodnung bestimmt werden muss! Aber eben nicht, dass der gesamte Geltungsbereich der Verordnung in der Verordnung bestimmt sein muss…
Diese uneinsehbaren und offensichtlich nicht näher definierten Pflichten von „etwas“ (Verwaltung !) gelten bis heute. Wie ist die BRD ab 1990 immer noch in der „Pflicht“ der Verwaltung der Bi-Zone ? – Frage: mußte die Geltungsbereich des GG ab 1957 (Saarland dazu) eigentlich geändert werden ?
Nicht streiten Kinners! Heute morgen wollte so ein Polizeimännchen vor der Schule meines Sohnes 15 Euro von mir. Nach einer 5 minütigen Grundsatzdiskussion, waren drei Dinge festgestellt: 1. er war erstaunt, das ich von dem Fake hier wusste, 2. ich war erstaunt, das er lange nicht alles wusste 3. ich ging straffrei aus, weil wir beide uns einig waren, das das GG außer Kraft ist. Da er das wusste, muss es wohl eine Schulung gegeben haben.
Das war mal etwas aus der Praxis so nebenbei.
Das (Zusatz) paßte nicht mit drauf: „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres räumlichen Geltungsbereiches.“ – klarer Beleg für die Notwendigkeit (immer) von Geltungsbereicht. Gibt es da noch Unstimmigkeiten ?
Wahrscheinlich soll der „Nährboden“ f.d. die größere „Nummer“ namens Europa (gr.Myth.= Opfer) gelegt werden.
na, dann mal ort, uhrzeit und name oder zumindest dienststelle des polizisten, dann kann man da ja mal eine presseanfrage stelle, mal sehen, ob das bestätigt wird?
ansonsten wäre natürlich eigentlich beiträge zum thema schön, ein ablenkungsversuch betreffend der nicht nötigen benennung des geltungsbereichs eines gesetzes im gesetz selber ist unnötig
Es geht auch hierbei nicht um den Geltungsbereich der Verordnung insgesamt, sondern um den räumlichen Bereich innerhalb der Verordnung, in der eine bestimmte Regelung, im Urteil wohl räumlicher Bereich des „Veränderungsverbotes“ innerhalb der „Landschaftsverordnung“, gilt.
Noch ein Beispielversuch:
Fußball: Ein Foul gibt einen Freistoß für die Mannschaft des gefoulten Spielers. Wird der Spieler im gegnerischen Strafraum gefoult (bestimmter räumlicher Bereich) gibt es aber einen Elfmeter…
Wenn gerügt wird, dass gerade diese Norm, also die Regel „Veränderungsverbot“ einwandfrei sein muss, gerade dann kann es sich nur um den räumlichen Bereich der Regel „Veränderungsverbot“ gehen, nicht um die gesamte Verordnung.
Und wenn Beteiligte des Spiels mit der Wettmafia Kontakt hatten wird u.a. das Spiel wiederholt, egal, ob sich alle an die Regeln während der 90 Min gehalten haben. – Eine roem-germ. Rechtsnorm (Geltungsbereich) hat nichts mit Fussball zu tun
Und was ist nun mit dem Saarland ab 1957 ? – Der Geltungsbereicht des GG hat sich geändert. Für jedes „Veränderungsverbot“ eine Todsünde ….
Schade, dass Sie nicht den Urteilstext lesen und auch nicht auf die Erläuterungen und Beispiele dazu eingehen wollen. Wie immer nur Ablenkung…
war wohl leider tatsächlich nicht anders zu erwarten
doch der videoersteller behauptet die wirkung 23.08., aber dass sie da natürlich blind folgen und nicht kritisch sind, verwundert nicht 😉
Es gibt im Art 23 GG a.F. eine expliziete Einschränkung des Geltungsbereichs des GG
„Gilt zunächst… .In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Nach den Beitritten des Saarlands und der ehemaligen DDR, übrigens beide nach dem Art 23 GG a.F., waren alle Teile Deutschlands den GG beigetreten. Der Art. 23 GG a.F. konnte entfallen.
Was meinen Sie mit einem Veränderungsverbot und Todsünde? Kommt jetzt religiöses Recht? 😉
Und der Polizist bekommt ein Disziplinarverfahren oder schlimmer! Na, du bist mir ein Früchtchen, bezweckst du damit eine Bestrafung von „kritischen Polizisten“ oder wie? Außerdem waren meine Argument stichhaltig und die Homepage seiner Polizeigewerkschaft dürfte der Polizist kennen. Du auch. Jedes Gesetz benötigt einen räumlichen Geltungsbereich und der war auch vorhanden. Warum dann die Streichung bzw. Aufhebung? Es gab keinen triftigen Grund, außer dem Urteil aus Den Haag natürlich.
Du hast mir noch gar nicht recht gegeben, das am 22./23.08. auch die gleichzeitige Auflösung der Volkskammer zum 02.10.1990 erfolgte. Fairplay muss sein….. ;o)
Der Geltungsbereich des Gesetzes muss aber nicht im jeweiligen Gesetz genannt sein, nicht einmal in einer Verordnung, nur, wenn einzelne Normen innerhalb einer Verordnung nur für bestimmte räumliche Bereiche Gelten, muss dies innerhlab der Verordnung explizit genannt werden.
p.s. Woher wissen Sie welcher Gewerkschaft der Polizist angehört?
Weil ich immer noch keinen Beschluss dazu kenne bzw. Sie einen solchen mit keiner Quelle belegt haben.
Aber ich halt es für warscheinlich, dass es so war, anders als im Video dargestellt.
Umso mehr wundere ich mich, dass Sie auf solche Fehler nicht hinweisen, also dem Videoersteller unkritisch gegenüber auftreten, warum nur? 😉
Nochmal! Ich würdige jeden, der sich die Arbeit und Mühe macht, um uns etwas zu vermitteln. Jeder macht Fehler, hier nun den Oberlehrer zu spielen steht keinem zu. Dazu müsste man es besser machen, perfekte Dokus erstellen und fehlerfrei sein. Das sogar drei verschiedene Daten zur Abstimmung über den Beitritt im Netz kursieren, habe wir ja gesehen. Wir haben damals in Westberlin als Studenten die Abstimmung gesehen, darum kann ich sagen, ja, die Auflösung der VK war mit dem Beitritt verbunden.
Nein, man muss nicht selber Videos machen, vor allem nicht aus losen Fetzen, die oftmals nicht stimmen und gar nicht analysiert oder in einen Zusammenhang gesetzt werden, sondern am liebsten mit leeren ‚grübeln / nachdenken‘ Platitüden losgelassen werden.
Sie können bedingungslos dies gut finden, auch wenn Sie an anderer Stelle mehr als überkritisch sind, mich verwundert solches Verhalten,
Gründet doch eine Partei, dann könnt ihr die Lügen und die nicht vereinbarten Gesetze, laut im Bundestag verkünden. Man brauch nur genügend Stimmen dafür.
Liebe Grüße aus Dortmund.
Es wundert mich nicht das England sich hat durch die Hecke ziehen lassen.
1944 war England pleite. Die ständigen Waffen und Rohstofflieferungen hatten dieses Land Finanziell zu den USA ausgemergelt.
hoTodi schaut euch mal diese Seite an. //histor . ws/dom/index . php
Es ist doch aber bekannt was hier los ist, in meinem Bekanntenkreis weiß es jeder .(Nein, ich bin nicht in der NPD o.ä.) Warum also soll man den Macher des Videos platt machen, wenn es selbst in der Zeitung stand?Schon Oskar Lafontaine schrieb 2003 in seiner Kolumne bei der Bildzeitung: „…WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT. Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt….“
Also?
Nein, ist es nicht, aber es kann und darf jeder an seine/ihre Verschwörungstheorie glauben, muss er/sie aber auch nicht…
Wenn die Mitgleidschaft in der NATO Deutschland (und dann natürlich alle anderen Mitgliedstaaten auch) 2003 lt. Lafontaine zu einem nicht souveränen Staaten macht…
Ist es nach wie vor so, dass Du den Videoersteller nicht objektiv beurteilst…
warum auch immer ^^
„In den anderen Teilen Deutschlands“ – was ist Dtl ? – Def. in den Grenzen von 1937. – Insofern sind nicht alle Teile Dtl. beigetreten. Im übrigen ist das eine Interpretation des 23er a.F. und deckt sich nicht mit den Kommentaren.
Im Art. 23 a.F. GG gibt es keine „explizite Einschränkung“. Hat es nie gegeben. Der 23er definierte schlicht den Geltungsbereich und ist mit Beitritt des Saarlandes entsprechend geändert worden. – Es bestände auch die Möglicheit, dass Teile Polens, Tschechiens oder andere Länder der BRD beitreten. Wdh: keine Einschränkung
Der Art. 23 GG a.F. (1949-1990) wurde auf Grund des Beitritts des Saarlandes nicht geändert!
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
EInschränkung „gilt zunächst“ ist klar enthalten. Alle Teile Ds sind seit 1990 beigetreten.
Mit welchen Kommentaren, bitte Quellangabe…
Mit dem Einigungsvertrag, Streichung des Art. 23 a.F. und Aufnahme aller Bundesländer in die Präambel ist sogar deutlich, dass in allen Teilen von D, dass GG gilt.
Grenzen von 1937 oder andere… dies sind halt oftmals großdeutsche rechte Phantasien/Spinnereien…
Nun, zugegeben, bei sympatischen Menschen mit modischen Kurzhaarschnitten gebe ich gerne mal einen Extrapunkt. Objektiv hin oder her, den Videomacher wegen eines fehlerhaften Datums ans Bein zu pieseln liegt mir nicht, man SOLL ja explizit selbst recherchieren. Das taten wir beide auch und stellten einen Fehler fest, löblich, löblich. Vor 1990 wurde jedem seit der Schule auch eine Souveränität in jeweils beiden Staaten vorgegaukelt, trotz NATO, UNO und EU waren es beide Staaten nicht, bis heute.
wenn es der einzige fehler wäre (z.b. die lustigkeit, dass ein
außenminister eines anderen staates einen artikel des gg außer kraft setzen
könnte, aber das ist es eigentlich nicht mal wert kommentiert zu werden, so
unsinnig ist dies)… aber je video und dann bei jeden video (erinnerung
z.b. an die ustidnr)… zur fehlenden souveränität der brd haben wir wohl
unterschiedliche ansichten… p.s. auf grund von sympatie was zu beurteilen
macht zweifellos unobjektiv ^^
Als Vertreter der Besatzungsmächte hatten Baker und Schewardnadse durchaus
das Recht, Artikel der Grundordnung des Wirtschaftsgebietes zu streichen,
genau wie sie einst diese GO 1949 abgesegnet hatten. (s. Gorbatschow „Wie
es war“) Der Punkt ist also korrekt. Der letzte Satz im Video stimmt ja
auch nicht. Die politische Legitimation zur Unterzeichnung des
Einigungsvertrages fehlte keinem DDR Vertreter. Warum auch, die Volkskammer
löste sich NICHT im August auf, sondern im August ZUM 2.10.1990.
Falsch! Mit „Großdeutsche rechte Phantasien/Spinnereien…“ tust du uns
jetzt wieder einmal Unrecht. Die Alliierten haben in den Konferenzen von
Teheran, Jalta und Potsdam jeweils explizit den Begriff „Deutschland“
festgelegt und kein „rechter Spinner“! Auch ein besetztes Gebiet braucht
einen Geltungsbereich und genau der wurde damals von den Siegermächten auf
das Reichsgebiet vom 31.12.1937 festgelegt. Da gibt es kein Vertun,
anscheinend fehlen dir einige wichtige historische Grundlagen.
Lerne Verfassungsrecht von Besatzungsrecht zu unterscheiden. Die Pariser
Verträge waren lediglich dazu gedacht, die BRD in die NATO und den gesamten
West-Block zu integrieren und eine deutsche Wiederbewaffnung 9 Jahre! nach
dem Krieg mit 55 Mio.Toten überhaupt zu ermöglichen. Begreifst du diese
Dimension nach dem gigantischen Krieg? Alle erlassenen SHAEF-Gesetze und
Urteile sind noch heute in Kraft, auch die Anordnung zur Schaffung einer
Grundordnung -GG- ebenso die Möglichkeit von Streichungen.
Dies steht nicht im „Zweiten Gesetz über die Bereingung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerum der Justiz“. Nachlesen können Sie dies im Bundesgsetzblatt Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 59, S. 2614 ff.
Schön, dass Sie wie ich der Meinung sind das der User „forentrolljaegerBRiD“ nicht recht hat 🙂
Zu der Obama Aussage würde ich gerne eine unabhängige Quelle, vielleicht sogar einen Mitschnitt haben, ich kann nicht beurteilen, ob diese tatsächlich so getroffen wurde oder nicht…
Ich bin nicht der Meinung, dass ‚ForentrolljaegerBRiD‘ nicht Recht hat; ich weiß es nicht! Der 1.Paragraph sagt, das das Besatzungsrecht aufgehoben wird…der zweite Paragraph widerspricht dem aber schon wieder?! Ja, den Mitschnitt hätte ich auch gerne xD
In der gesamten „Sammlung der Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland“ (wohl das was Sie mit SHAEF-Gesetze meinen) konnte ich das Wort Grundordnung nicht finden. Darin gibt es übrigens genau eine Anordnung, die handelt von Grenzkontrollen…
Ok, ich habe noch einmal geguckt und einen offiziellen Mitschnitt o.ä. scheint es nicht zu geben…bleibt nur das Problem mit dem BBG
Wenn Sie den §3 in Zusammenhang mit dem §2 lesen, ist klar, dass es sich nicht wiederspricht… auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass die Überschrift des §2 erstmal grübeln lässt
Gut, aber im 1. Absatz steht auch: …werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren. Das hört sich nicht besonders souverän an, wenn das Besatzungsrecht schon fester Bestandteil ist…und 2.: …von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35…
teil1
natürlich widerspricht sich nicht der §1 mit dem §2 .denn §2 beruht auf §1 in dem satz …SOWEIT Sie nicht ins Bundesrecht überführt wurden nun wenn alle ins bundesrecht überführt wuren was sie glaub ich ausdrücken wollen dann gebe es ja schließlich den §2 nicht. aber bleiben wir mal bei ihrer rechtsaufassung …meine güte alles sooo komplex und für unsnormale bürger nicht nachvollziehbar da erinnert mich ein BVG urteil das lautete das alle gesetze die zweifel….
teil2++++
…. für den normalen bürger aufkommen lassen ebenfalls nichtig sind das zitat ist von der ausdrucksweise noch besser soll ich die quelle raussuchen … aber was rede ich mit ihnen sie kenne ich doch schon aus einem andren youtube video nicht wahr?
Wieso ist die Eintscheidung unsoverän, wenn man sagt, die Regelungen, die sind gut, die sollen auch weiter gelten?
Bitte sagen, welches Urteil sie meinen, dann kann ich nachlesen, ansonsten ist es so unglaublich schwierig zu sagen, was gemeint ist…
teil a
BVG BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 :
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird.
Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot..
teil b
…. er Rechtssicherheit ungültig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten
teil c
… Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen. ende
1. Das Urteil ist vom Bundesverwaltungsgericht!
2. Es geht darin um eine Verordnung – „Ungültigkeit einer Landschaftsschutzverordnung“
3. Die von Ihnen genannten Passagen stehen darin nicht
4. Leitsatz des Urteils – „Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragungen in eine nicht veröffentlichte Karte verweist, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.“
was ich damit sagen will :ich brauche nicht über bereinigungsgesetze unterhalten um feststellen zu können das wir kein staat sind… 🙂 siehe urteil hehe…wir schlagen euch mit euren eigenen gesetzen überings das bereinigungsgesetz ebt hier zisch sachen auf sicher alles nur zufall einige von euch argumentieen so das es gesetzwidrig ist wenn bsp. der kontrollratzgesetz vom bundestag aufgehoben sein würde ah aber besatzungsrecht §2 aufheben darf der bundestag einfach jete wirds eng teild folgt
wenn der bundestag es also nicht machen darf aber es beim §2 tut bedeutet es ja das der bundestag für die allitren arbeitet oder willst du unterstellen das der bundestag unrechtsmäßig arbeitet kannst dir aussuchen
lesen sie einfach mal tatsächlich das urteil des bundesverwaltungsgerichts, auf welches sie verwiesen haben selber durch, lassen sie sich nicht von irgendjemanden erzählen, was da angeblich drin steht!
das sie keine ahnung habe von gesetzen ist jetzt endgültig bewiesen sie sagen 2. das es um eine verodnung ging
im urteil stand aber nicht von ein bestimmten gesetz ssondern EINES gesetzes und das zisch mal das ich hier fäslche oh mann ja hat man gesehen als sie beim §2 den ersten satz es werden aufgehoben ausließen sie haben hier doch zisch accounts ich erkenne sie an ihrer wortwahl und schreibweise wieder und tschüss
ihre quellangabe war:
BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147
lesen sie dies bitte einmal selber, dort geht es um eine verordnung
den leitsatz habe ich unten ja aufgeführt
wenn sie es nicht lesen wollen / können erübrigt sich jede diskussion
Wie ich es schon ahnte, du begreifst es nicht.
man könnte ja auch einfach erläutern was man meint?
scheinbar können sie das nicht?
ich habe mir extra die mühe gemacht diese gesetze nach einer entsprechenden anordnung zu durchforsten, sie machen sich scheinbar keine mühe?
Es reicht sich Gedanken zu machen und zu recherchieren. Auf .archive.org sollte jeder Interessierte fündig werden ohne tagelanges trollen, mutmaßen, bezweifeln, verwerfen, streiten. Die Frankfurter Dokumente der Alliierten enthielten die Anordnung zur Erstellung einer „verfassungsmäßigen Grundordnung“ für die westliche Trizone und die Schaffung neuer Länderstrukturen. Die Gründung eines westdeutschen Staates wurde mangels Akzeptanz in der Bevölkerung verworfen.
Zitat: „Die Gründung eines westdeutschen Staates wurde mangels Akzeptanz in der Bevölkerung verworfen.“
Da kann ich jetzt nur ein großes dickes ? setzen…
DIe Länder haben doch in der erforderlichen Mehrheit zugestimmt? Die BRD wurde gegründet…
Aha, also wurde 1949 ein Staat namens „BRD“ gegründet und im Wahlkampf der 50er Jahre von allen Parteien propagiert : „Das ganze Deutschland soll es sein“? Wie sagte Carlo Schmidt vor dem parlamentarischen Rat am Tag der Abstimmung zum GG? Richtig :“ Wir haben hier keine neue Verfassung zu machen, sondern gewissen Notständen Herr zu werden“ oder “ Wir haben keinen neuen Staat zu gründen, sondern einen Teil Deutschlands neu zu organisieren“. Stimmts? Na bitte, geht doch.
Weswegen doch auch im GG der Artikel 23 a.F. enthalten war…
Genau. Der Art. 23 a.F. begründet an sich schon eine zeitliche Befristung, welche ja in einem besetzten vereinigten Wirtschaftsgebiet nötig ist. Laut HLKO sind Gebietsabtretungen durch Kriegshandlungen verboten, dem wurde durch Verwaltungsübertragung an Polen und UdSSR auch Rechnung getragen, juristisch bis heute. *Quelle: polnischer Einwand im Protokoll zum 2+4 Vertrag zur juristischen Auslegung der Oder-Neiße Linie
Der Artikel 23 a.F. GG galt aber nicht für ein besetztes Wirtschaftsgebiet sondern für den Staat Bundesrepublik Deutschland
Darin war geregelt in welchen Ländern Deutschlands das Grundgesetz als Verfassung erst einmal gilt. Außerdem wurde für die übrigen Teile Deutschland die Regelung getroffen, dass mit deren Beitritt dort auch das GG als Verfassung gilt.
@hoTodi: Was bedeutet „nach deutschem Recht“ und wo ist dieses „deutsche Recht“ gesetzlich verankert? Danke.
Bitte: Könnt ihr bitte die Quellen eurer Aussagen unter dem jeweiligen Video verlinken, sofern möglich, so dass es einfacher möglich ist, die Dinge nachzulesen und infolgedessen besser verstehen zu können. Danke.
Das Grundgesetz ist also ungültig! Diese Folge sollte sich deshalb jeder Zweifler ganz genau ansehen!