Warnung vor dem Hunde – Kein Haftungsausschluss – RechtsTipps24.tv

„Warnung vor dem Hunde“ – Dieses Schuld hat jeder von uns schon sooft gelesen und gesehen, dass er es im Regelfall gar nicht wirklich ernst nimmt. An so vielen Türen hängt es und gammelt vor sich hin. Doch was ist, wenn man das Schild ignoriert, eintritt und dann gebissen wird? Wer haftet dann? Der Grundstückbesitzer? Der ignorante Eindringling? Dies galt es in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht LG Memmingen zu klären.

Wie im Az. 1 S 2081/93 nach zulesen, dass beide Schuld sind.

8 Gedanken zu “Warnung vor dem Hunde – Kein Haftungsausschluss – RechtsTipps24.tv

  1. abschliessen ist nicht nötig. wenn die tür eingeklingt ist, also ZU, dann ist das eine aufgezeigte grenze.
    ausnahme wäre ein schild oder spruch: treten ein oder herzlich willkommen.
    dann müßte abgeschlossen sein.

    deutsch ist amtssprache oder? mir also wurscht, was richter winkeladvokatisieren ;o)
    ich hab ne gute erziehung genossen und die beruht auf alten werten: anstand und höflichkeit inbegriffen ;o)

  2. im prinzip ist es der lebensraum von einem hund dessen art es ist zu bellen und revier eindringlinge zu verbeißen, ähnlich wie in deinem letzten video: angebellt erschrocken schaden…

    wer in den wald geht kann auch auf hirsche, eber und ua. treffen die ihn angreifen können und das ohne warnschild und ohne das der förster dafür haftbar gemacht werden kann:)
    genauso wie auf einer weide, wo der bulle dominiert, auch kein schild 🙂

  3. Ja so sehe ich das auch. Und da ist dann auch noch das Schild, dass davor warnt 🙁 Aber Dummheit ist halt noch nicht gestraft genug. Wie sagt man da auch immer schön? Wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙂

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