Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben

Wenn man ein Objekt anmieten möchte sollte man bei den gemachten Angaben auch bei der Wahrheit bleiben. Wenn dem nicht so ist kann – auch Jahre später – die Fristlose Kündigung erfolgen und womöglich auch Rechtskräftig sein. So hat es das Landgericht in München in einem Fall entschieden.

Das Aktenzeichen dazu: LG München Az. 14 S 18532/08

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2 Gedanken zu “Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei anfänglichen Falschangaben

  1. Ärgerlich wie manche Richter entscheiden. Aber auch eine „Warnung“ an alle,
    die einen Mietvertrag über falsche Angaben „erschleichen“.

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